- 2683 -

o. J. o. T. o. O.

(1302-1319.)

Heinrich, Bischof von Breslau, trägt den Pfarrern von S. Maria Magdalena und S. Elisabeth auf, in Sachen eines Schreibers, der in Breslau Briefe zu schreiben und zu lesen im Verborgenen lehrt, occulta celebrat conventicula und auch nach der Abmahnung des Bischofs fortfährt im Hause des Bürgers . . . juvenes et scolares ad latebras convocare; dem letztgenannten Bürger aufzugeben, in bestimmter Frist den Schreiber aus seinem Hause zu schaffen, sowie dessen Schüler aufzufordern ihn zu verlassen, und auch den Schreiber selbst entsprechend zu ermahnen, widrigenfalls der Letztere und Jeder, der ihn aufnimmt, für gebannt anzusehen sein würde.

Cod. dipl. Siles. V, 40.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.